Der Angeklagte A lernte die 23jährige Zeugin H.T. kennen, die sehr unselbstständig
und komplexbeladen war. Sie führten eine Freundschaft, in der Diskussion über
Psychologie und Philosophie im Vordergrund standen. (...) Sie vertraute und
glaubte ihm blindlings. A sagte ihr, daß er vom Stern Sirius komme und
auf die Erde gesandt wurde, um dafür zu sorgen, daß einige wertvolle
Menschen, darunter auch die Zeugin, nach dem völligen Zerfall ihrer Körper
mit einer Seele auf einem anderen Planeten oder dem Sirius weiterleben
konnten. Er wollte sich auf ihre Kosten bereichern und erklährte zudem, daß
sie zunächst an das Kloster Uliko 30.000DM zahlen müsse, um die dafür notwendige
Entwicklung durchlaufen zu können. A verbraucht das Geld für eigene
Zwecke. Später spiegelte er vor, daß er für das Leben im Jenseits auch Geld
benötige und eine Lebensversicherung abschließen solle, in welcher er,
der A, unwiderruflich als Bezugsberechtigter bestimmt werde, wenn die
Zeugin durch einen vorgetäuschten Unfall aus dem Leben scheide. Mehrere
Male versuchte sich die Zeugin auf Weisung des A auf verschiedene Weise
Umzubringen was jedoch immer aus technischen gründen mißglückte.
Die Zeugin handelte im völligen Vertrauen auf die Erklärung des A. Sie
wollte sich ihr Leben nehmen in der Hoffnung sofort in einem neuen Körper
zu erwachen. (...)
entschieden vom Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat, am 5.Juli 1983
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